Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anton Janker
Schlossergasse 4
93499 Zandt

Stand: 31. August 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung
des Selfiekastls sowie des dazu gebuchten Zubehörs und weiterer vereinbarter Leistungen
zwischen Anton Janker, nachfolgend „Vermieter“, und dem jeweiligen Auftraggeber,
nachfolgend „Mieter“.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter haben Vorrang vor diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle
der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

§ 2 Vertragsschluss und Buchung

Eine Buchungsanfrage kann persönlich, telefonisch, per E-Mail, über die Webseite
oder auf anderem vereinbartem Weg erfolgen.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Buchung durch den Vermieter bestätigt wurde.
Maßgeblich für Art und Umfang der gebuchten Leistungen sind die Buchungsbestätigung
beziehungsweise das individuell vereinbarte Angebot.

Hierzu gehören insbesondere der Veranstaltungstermin, das gebuchte Selfiekastl,
optionales Zubehör, Druckleistungen, Auf- und Abbau, Lieferung sowie weitere
individuell vereinbarte Leistungen.

§ 3 Stornierung und Verschiebung

Eine Buchung kann vom Mieter jederzeit storniert werden.

Der Vermieter erhebt grundsätzlich keine pauschalen Stornogebühren. Insbesondere bei
Krankheit, Absage oder Verschiebung einer Veranstaltung sowie bei anderen
unvorhergesehenen persönlichen Umständen soll eine möglichst unkomplizierte und
einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Ist die Veranstaltung lediglich verschoben, kann die Buchung nach Verfügbarkeit auf
einen neuen Termin übertragen werden.

Sind zum Zeitpunkt der Stornierung bereits Kosten für individuell für den Mieter
angefertigte oder verbindlich bestellte Leistungen entstanden, können diese tatsächlich
entstandenen und nicht mehr vermeidbaren Kosten berechnet werden.

Ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen bestimmten
Termin oder Zeitraum gebucht werden, kann nach den gesetzlichen Bestimmungen kein
Widerrufsrecht bestehen.

§ 4 Leistungen und Mietgegenstand

Mietgegenstand ist das in der Buchungsbestätigung bezeichnete Selfiekastl einschließlich
des dort aufgeführten Zubehörs.

Zusätzliche Leistungen und Zubehör – beispielsweise Fotodrucker, Druckkontingente,
Hintergründe, Accessoires oder weitere Ausstattung – sind nur Bestandteil des Vertrages,
wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.

Der Vermieter ist berechtigt, einzelne Bestandteile durch technisch und qualitativ
mindestens gleichwertige Komponenten zu ersetzen, sofern dadurch der vereinbarte Zweck
der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§ 5 Mietzeitraum, Übergabe und Rückgabe

Der Mietzeitraum beginnt mit der Übergabe beziehungsweise Bereitstellung des Equipments
und endet mit dessen Rückgabe oder Abholung.

Zeitpunkt und Ort der Übergabe beziehungsweise des Auf- und Abbaus werden individuell
vereinbart.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Übergabe und Rückgabe am Sitz des
Vermieters in der Schlossergasse 4, 93499 Zandt.

Der Mieter hat das Equipment zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und in dem Zustand
zurückzugeben, der einer ordnungsgemäßen Nutzung entspricht.

§ 6 Preise und Zahlung

Es gelten die bei Vertragsschluss individuell vereinbarten Preise beziehungsweise die
in der Buchungsbestätigung aufgeführten Beträge.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag spätestens vor Beginn
des Mietzeitraums per Überweisung oder in bar zu bezahlen.

Zusätzliche Kosten dürfen nur berechnet werden, wenn sie auf zusätzlich vereinbarten
Leistungen, nachträglichen Änderungen durch den Mieter oder vom Mieter zu vertretenden
Schäden beziehungsweise Verlusten beruhen.

§ 7 Aufstellung und Voraussetzungen am Veranstaltungsort

Der Mieter beziehungsweise Veranstalter sorgt dafür, dass am Veranstaltungsort geeignete
Voraussetzungen für den Betrieb des Selfiekastls vorhanden sind.

Hierzu gehören insbesondere ein ausreichend großer, ebener und standsicherer Aufstellort
sowie eine geeignete Stromversorgung.

Das Equipment ist vor Regen, Nässe, starker Feuchtigkeit, Wind und anderen schädlichen
Witterungseinflüssen zu schützen.

Eine Nutzung im Freien ist nur zulässig, wenn dies vorher mit dem Vermieter abgestimmt
wurde und ein ausreichend geschützter Aufstellort zur Verfügung steht.

Sofern Lieferung oder Aufbau durch den Vermieter vereinbart wurden, hat der Mieter dafür
zu sorgen, dass der Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und das
Equipment ohne unverhältnismäßigen Aufwand zum vorgesehenen Aufstellort gebracht werden
kann.

Kann das Equipment aufgrund ungeeigneter Bedingungen am Veranstaltungsort nicht oder nur
eingeschränkt betrieben werden, ist dem Vermieter zunächst Gelegenheit zu geben,
gemeinsam mit dem Mieter eine geeignete Lösung zu finden.

§ 8 Umgang mit dem Equipment

Der Mieter verpflichtet sich, das Selfiekastl und das Zubehör sorgfältig und entsprechend
den Anweisungen des Vermieters zu behandeln.

Technische Veränderungen, das Öffnen von Geräten oder eigenmächtige Reparaturversuche
sind nicht gestattet.

Störungen, Schäden oder ungewöhnliche Fehlfunktionen sind dem Vermieter möglichst
unverzüglich mitzuteilen.

Reparaturen oder technische Eingriffe dürfen ausschließlich durch den Vermieter oder von
ihm beauftragte Personen vorgenommen werden.

§ 9 Schäden und Verlust

Für Schäden oder Verluste, die der Mieter schuldhaft verursacht, haftet er nach den
gesetzlichen Bestimmungen.

Der Mieter hat im Rahmen des Zumutbaren darauf zu achten, dass auch die Teilnehmer seiner
Veranstaltung sorgfältig mit dem bereitgestellten Equipment und Zubehör umgehen.

Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Dies gilt auch für zur Verfügung gestellte Accessoires wie beispielsweise Brillen,
Schilder oder sonstige Requisiten.

Für normale Gebrauchsspuren, Verschleiß oder technische Defekte, die nicht durch den
Mieter verursacht wurden, haftet der Mieter nicht.

Soweit der Mieter für einen Schaden oder Verlust verantwortlich ist, können die
erforderlichen Reparatur- beziehungsweise Wiederbeschaffungskosten nach den gesetzlichen
Bestimmungen verlangt werden.

§ 10 Technische Störungen und Ausfall

Das Equipment wird vor der Vermietung geprüft und in funktionsfähigem Zustand
bereitgestellt.

Trotz sorgfältiger Wartung können technische Störungen während einer Veranstaltung nicht
vollständig ausgeschlossen werden.

Bei einer Störung bemüht sich der Vermieter, diese nach Kenntnisnahme schnellstmöglich zu
beheben oder eine zumutbare Ersatzlösung anzubieten.

Kann eine wesentliche vereinbarte Leistung aufgrund eines vom Vermieter zu vertretenden
technischen Defekts für einen erheblichen Zeitraum nicht erbracht werden, wird der auf
die ausgefallene Leistung entfallende Mietpreis angemessen reduziert.

Bei einem vollständigen Ausfall der vereinbarten Hauptleistung kann eine vollständige
Erstattung des Mietpreises erfolgen.

Fällt lediglich eine zusätzlich gebuchte Leistung aus – beispielsweise der Fotodruck –,
während das Selfiekastl ansonsten genutzt werden kann, betrifft eine Erstattung
grundsätzlich nur den ausgefallenen Teil der Leistung.

Gesetzliche Ansprüche des Mieters bleiben unberührt.

§ 11 Verhinderung des Vermieters und außergewöhnliche Umstände

Kann der Vermieter die vereinbarte Leistung aufgrund eines nicht vorhersehbaren und nicht
zumutbar vermeidbaren Umstands nicht erbringen, wird der Mieter unverzüglich darüber
informiert.

Dies kann insbesondere bei einem kurzfristigen erheblichen technischen Defekt, Unfall,
Krankheit oder vergleichbaren außergewöhnlichen Umständen der Fall sein.

Der Vermieter bemüht sich in diesem Fall nach Möglichkeit um eine geeignete Ersatzlösung.

Kann die vereinbarte Leistung nicht erbracht werden, werden bereits geleistete Zahlungen
für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 12 Individuelles Fotolayout und vom Mieter bereitgestellte Inhalte

Wird für die Veranstaltung ein individuelles Fotolayout erstellt, erhält der Mieter
dieses auf Wunsch beziehungsweise soweit im üblichen Ablauf vorgesehen vor der
Veranstaltung zur Prüfung oder Freigabe.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, insbesondere Namen, Datum, Schreibweise, Logos und
sonstige von ihm vorgegebene Inhalte zu kontrollieren.

Nach einer ausdrücklichen Freigabe durch den Mieter haftet der Vermieter nicht für Fehler,
die bereits in der freigegebenen Version enthalten waren. Dies gilt nicht, wenn der
Vermieter nach der Freigabe Änderungen vorgenommen hat, durch die der Fehler entstanden
ist.

Stellt der Mieter eigene Bilder, Grafiken, Logos, Schriftzüge oder andere Inhalte zur
Verfügung, darf er nur solche Inhalte verwenden, zu deren Nutzung er berechtigt ist.

§ 13 Aufnahmen und Onlinegalerie

Die während der Veranstaltung mit dem Selfiekastl erstellten und technisch erfolgreich
gespeicherten Bilder werden dem Mieter nach Ende des Mietzeitraums digital zur Verfügung
gestellt.

Die Bereitstellung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung,
sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Bilder können hierzu in einer zugangsgeschützten Onlinegalerie bereitgestellt werden.
Die Zugangsdaten beziehungsweise der Galerielink dürfen vom Mieter an die von ihm
gewünschten Veranstaltungsteilnehmer weitergegeben werden.

Die Galerie steht für den bei Bereitstellung mitgeteilten Zeitraum zur Verfügung.
Der Mieter ist dafür verantwortlich, gewünschte Bilder innerhalb dieses Zeitraums
herunterzuladen und dauerhaft zu sichern.

Eine dauerhafte Archivierung des Bildmaterials durch den Vermieter ist nicht geschuldet.

Trotz sorgfältiger Technik kann ein Verlust einzelner Aufnahmen aufgrund unvorhersehbarer
technischer Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Gesetzliche Ansprüche bei
einem vom Vermieter zu vertretenden Datenverlust bleiben unberührt.

§ 14 Bildmaterial

Die mit dem Selfiekastl aufgenommenen Bilder werden ausschließlich zur Durchführung der
gebuchten Leistung verarbeitet und dem Mieter beziehungsweise den
Veranstaltungsteilnehmern zur Verfügung gestellt.

Eine Veröffentlichung oder Verwendung der Bilder durch den Vermieter zu Werbezwecken
erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung.

Der Mieter beziehungsweise Veranstalter ist dafür verantwortlich, seine Gäste über die
Nutzung des Selfiekastls und die Bereitstellung der entstandenen Bilder zu informieren.

§ 15 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich im Rahmen der geltenden
Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Dies betrifft insbesondere Daten, die zur Bearbeitung einer Anfrage, Durchführung der
Buchung, Rechnungsstellung und Bereitstellung der vereinbarten Leistungen erforderlich
sind.

Auch die im Rahmen der Nutzung des Selfiekastls entstehenden Bilddateien können
personenbezogene Daten enthalten.

Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck, Rechtsgrundlage und Dauer der Verarbeitung sowie zu
den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen
Datenschutzerklärung des Vermieters.

§ 16 Haftung

Der Vermieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Equipments durch den Mieter oder
Veranstaltungsteilnehmer entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt unberührt.

§ 17 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende
gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht eingeschränkt werden.

Änderungen oder Ergänzungen individueller Vereinbarungen können insbesondere auch in
Textform, beispielsweise per E-Mail, getroffen werden.

Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.